Die passende Vorsorgegestaltung
Ihr VorsorgeAnwalt hilft Ihnen dabei, eine Vorsorgevollmacht, eine
Patientenverfügung und weitere Dokumente zu gestalten, die genau zu Ihnen passen.
Eine Vorsorgegestaltung muss genauso gut passen wie ein Anzug. Auch das schönste Kleidungsstück nützt
nichts, wenn es nicht passt. Deshalb muss Ihre Vorsorgegestaltung auf Ihre individuellen Bedürfnisse
zugeschnitten werden. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sich zahlreiche Fragen stellen:
Wer soll sich später um Ihre Angelegenheiten kümmern? Was ist, wenn Ihr Bevollmächtigter ausfällt?
Sollen mehre Bevollmächtigte gemeinsam handeln? Vielleicht nur für wichtige Geschäfte? Was ist, wenn sich
die Bevollmächtigten gegenseitig blockieren? Oder ihre Vollmachten wechselseitig widerrufen? Was soll nach
Ihrem Tod gelten? Passt Ihre Patientenverfügung zur Organspendeverfügung? Erhält Ihr Bevollmächtigter eine
Vergütung? Haftet er bei Fehlern? In welchem Umfang muss er Auskünfte erteilen und Ihnen oder Ihren Erben
Rechenschaft legen? In welchen Situationen wollen Sie behandelt werden oder auch nicht? Soll Ihr
Hausgrundstück vielleicht schon zu Ihren Lebzeiten auf einen Enkel übertragen werden, wenn Sie in ein
Pflegeheim müssen? Die Aufzählung lässt sich beinahe endlos fortsetzen.
Die Fragen,
die sich bei der Vorsorgegestaltung stellen, sind teilweise nicht leicht zu beantworten. Sie sollten sich
jedoch bewusst machen, dass es Ihrem Bevollmächtigten später noch viel schwerer fällt, die Fragen zu
beantworten, wenn Sie nicht bereits jetzt die Richtung vorgeben. Weiterhin sollte Ihnen bewusst sein, dass
es hier um Ihre persönliche Vorsorgegestaltung geht. Mustertexte können eine Orientierung bieten, aber sie
binden Sie nicht. Sie können jedes einzelne Element in der Gestaltung verändern und Ihren Wünschen anpassen.
Wenn Sie regeln wollen, dass Ihr Vorsorgebevollmächtigter für einen regelmäßigen Urlaub im Süden sorgt, dann
können Sie das tun. Der VorsorgeAnwalt e.V. bietet sogar einen Bevollmächtigtenleitfaden, bei dem Ihre
Wünsche umfangreich erfasst werden, damit sich der spätere Bevollmächtigte daran orientieren kann.
Die Vorsorgeregelungen bestehen im Kern aus einer oder mehreren Vorsorgevollmachten und
Vorsorgeverträgen und einer Patientenverfügung. Diese Dokumente sind juristische Urkunden, über deren
Wirksamkeit und Auslegung im Zweifel Juristen (Richter) entscheiden. Deshalb sollte sich die Formulierung
der Dokumente an juristischen Standards orientieren. Ihr VorsorgeAnwalt hilf Ihnen dabei.
Ihr VorsorgeAnwalt kann mehr. Wenn Sie keinen Vorsorgebevollmächtigten haben, kann Ihr VorsorgeAnwalt
als Ihr Vorsorgebevollmächtigter tätig werden. Wenn Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben, kann Ihr
VorsorgeAnwalt diesen unterstützen und überwachen. Wenn Ihr Vorsorgebevollmächtigter seine Vollmacht
missbraucht hat, hilft Ihr VorsorgeAnwalt Ihnen oder Ihren Erben, den Betreffenden zur Rechenschaft zu
ziehen. Mehr erfahren Sie auf der Webseite des VorsorgeAnwalt
e.V.
Datum: 28.02.2013 | Autor: Dr. Thomas Papenmeier